Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz) | Kreis Warendorf

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz)

Nach § 54 Abs. 1 KrWG dürfen gefährliche Abfälle gewerbsmäßig nur eingesammelt und befördert werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt. Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen ebenfalls einer Erlaubnis.

 

Nicht gewerbsmäßig erfolgt beispielsweise die Einsammlung oder Beförderung dann, wenn ein Abfallerzeuger in seinem Betrieb oder bei seiner Tätigkeit zum Beispiel auf Baustellen angefallene Abfälle transportiert.

Von einem gewerbsmäßigen Transport ist dann auszugehen, wenn der Hauptzweck der geschäftlichen Tätigkeit im Transport von Abfällen für Dritte liegt.

Für Einsammler und Beförderer zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe entfällt die Erlaubnispflicht, nachdem dies der zuständigen Behörde angezeigt wurde.

Bisher erteilte Transportgenehmigungen (befristete oder unbefristete) auch für nicht gefährliche Abfälle gelten nach dem 31.05.2012 im bisherigen Umfang weiter. Für die ab dem 01.06.2012 nicht mehr erlaubnis-, sondern nur noch anzeigepflichtige Sammlung und Beförderung nicht gefährlicher Abfälle zur Beseitigung ist deshalb keine neue Anzeige zu machen, solange die alte Transportgenehmigung noch gilt. Das gleiche gilt für bereits bei der Behörde vorliegende EfB-Zertifikate, die das Befördern beinhalten: diese Betriebe müssen nicht neu anzeigen.

 

Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG ist gebührenpflichtig. Für die Erteilung einer Erlaubnis liegt die Gebühr je nach Arbeitsaufwand zwischen 500 € und 1.000 €.

 

Ab sofort sollten Anzeigen und Erlaubnisanträge möglichst elektronisch eingereicht werden. Mit den Online-Formularen der zentralen Koordinierungsstelle der Länder können Sie den Erlaubnisantrag Schritt für Schritt am PC ausfüllen und absenden.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die online-Beantragung einer Erlaubnis eine qualifizierte elektronische Signatur benötigen.

 

Web-Anwendung unter  www.eAEV-Formulare.de.

 

 

Bei Fragen rund um das Thema Erlaubnisantrag helfen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde des Kreises Warendorf gerne weiter. Sie sind wie folgt zu erreichen:

 

Herr Behlau, Tel.: 02581 / 53-6641
Herr Ewers,  Tel.: 02581 / 53-6642

Abfallwirtschaftskonzept

Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Warendorf Initiates file downloadkönnen Sie hier herunterladen.

Energiebericht des Kreises

Ein gezieltes Energiemanagement der kreiseigenen Gebäude ist ein wichtiger Baustein bei den Klimaschutzaktivitäten des Kreises Warendorf. So konnte der Kreis den gebäudebedingten Kohlendioxid-Ausstoß in den vergangenen 15 Jahren halbieren. Der Energiebericht nennt weitere Zahlen, Daten und Fakten.




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