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Ansprechpartner

Gerd Terbrack

Tel.: 02581/53-5210

Email: gerd.terbrack(at)kreis-warendorf.de

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen / Downloads

Allgemein

 

Die Warendorfer Praxis

Flyer Warendorfer Praxis

 

 

Material für Praktiker

 

Leitfaden häusliche Gewalt

Rückmeldebogen für Beratungsstellen


 

 

Fachtagung 23.11.2011

 

Tagungsdokumentation

 

 

 

FAMILIE - ARBEIT - MITTELSTAND im Münsterland

FAMILIE - ARBEIT - MITTELSTAND im Münsterland

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Die Warendorfer Praxis

 

Die Warendorfer Praxis:

· ist eine im Kreis Warendorf entwickelte und abgestimmte Verfahrensweise.

· wird im Falle einer Trennung oder Scheidung, bei dem es um das Sorge oder Umgangsrecht des/r gemeinsamen Kindes/r geht, angewendet.

· hat das Ziel, eine von beiden Elternteilen getragene Einigung bezüglich des Sorge oder Umgangsrechts zu erreichen.

· wirkt darauf hin, die Einigung möglichst schnell und ohne ein belastendes Gerichtsverfahren zu erarbeiten.

· möchte durch individuelle Beratung der Elternteile einen Beitrag zur Einigung leisten.

· kommt in Fällen von häuslicher Gewalt bzw. Kindeswohlgefährdung nur eingeschränkt zur Anwendung, da für diese Fälle eigene Standards entwickelt wurden.

 

 

 

Die Vorteile sind:

· die Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu Lasten und auf dem Rücken der Kinder.

· der Fokus ist immer auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r gerichtet.

· die Förderung der Elternverantwortung auch in schwierigen Trennungssituationen.

· Entwicklung einer einheitlichen Vorgehensweise aller Beteiligten bei schwierigen Verfahren.

· Vernetzung der Stellen und Institutionen, die an der Trennung oder Scheidung beteiligt sind.

 

 

 

Die Beratung leistet:

· Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Partnerschaft.

· Konzentration auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r in schwierigen familiären Situationen.

· Hilfestellung beim Erarbeiten einer tragfähigen Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts.

· unparteiische und kostenlose Beratung.

 

 

 

Beteiligt sind:

· die Familiengerichte

· die Rechtsanwälte/innen

· die Beratungsstellen und freie Jugendhilfeträger

· die Verfahrensbeistände

· die Jugendämter

 

 

Kontaktdaten finden Sie im Flyer, der zum Download als pdf angeboten wird.

 

 

 

Nähere Informationen zum Verfahren

 

 

Vorgerichtliche Verfahrensschritte:

 

· Vorgerichtlich informieren Jugendamt oder Rechtsanwalt über die Beratungsangebote und Hilfen und wirken darauf hin, diese anzunehmen.

· Finden die Eltern eine Lösung, wird keine Gerichtsverhandlung eingeleitet.

· Finden die Eltern keine Lösung, kann eine Gerichtsverhandlung eingeleitet werden.

· Diese wird kurzfristig terminiert (10 Tage bis max. 3 Wochen nach Antragseingang).

· Teilnehmer: Eltern, Anwälte, Jugendamt, Mitarbeiter freier Jugendhilfeträger

· Je nach Alter findet eine Anhörung des/r Kindes/r statt.

Das Ziel ist eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung der Eltern!

 

 

Gerichtliche Verfahrensschritte

 

Ziel der Verhandlung ist das Finden einer einvernehmlichen Lösung der Beteiligten.

· Finden die Eltern eine Lösung, wird ein Vergleich protokolliert.

· Finden die Eltern keine Lösung, wirkt das Gericht auf die Inanspruchnahme von Beratung hin.

· Die Inanspruchnahme der Beratung beginnt spätestens 2-3 Wochen nach der ersten Verhandlung.

· Beratungsdauer: 3 Monate (maximal 6 Monate)

· Beauftragung eines Verfahrensbeistandes in strittigen Verfahren.

 

 

Beendigung des Verfahrens

 

· Bei erfolgter Einigung in der Beratung fällt das Gericht nur die Entscheidung über die Verfahrenskosten.

· Bei nicht erfolgter Einigung in der Beratung finden weitere Verhandlungstermine bis zur Einigung statt oder das Verfahren wird durch einen streitigen Beschluss beendet