Empfehlung zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten zu Gemeinschaftseinrichtungen | Kreis Warendorf

„Empfehlung zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten zu Gemeinschaftseinrichtungen“

Kinder- und Jugendärzte aus dem Kreis WAF in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Kreises WAF

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin im Kreis Warendorf haben sich mit dem Gesundheitsamt über die Bedingungen bzw. Zeiten der Wiederzulassung zu Kindertagesstätten und Schulen nach durchgemachten Infektionskrankheiten abgestimmt. Dabei wurden die entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beachtet (siehe RKI-Ratgeber für Ärzte), die auf dem Infektionsschutzgesetz beruhen. Die folgenden Empfehlungen dienen den Eltern bzw. Sorgeberechtigten als Maßgabe für das infektionshygienisch korrekte Verhalten bei Infektionskrankheiten ihrer Kinder.

 

 

Grundsätzliches: Ein krankes Kind sollte daheim bleiben: Kinder mit Fieber oder/und schlechtem Allgemeinzustand oder mit Erbrechen. Ein absoluter Schutz vor Infektionen lässt sich bei manchen übertragbaren Krankheiten nur durch einen monatelangen Ausschluss vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung erreichen. Dem Anspruch der Allgemeinheit, vor Ansteckung geschützt zu werden, stehen das Recht des Einzelnen auf Bildung und die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüber“ (RKI).  

Ein ärztliches Attest ist bei allen hier aufgeführten Erkrankungen zur Wiederzulassung bis auf Krätze nicht erforderlich.

 

Erkrankung

Wiederzulassung

Hygiene

1

Scharlach

24 h nach Beginn der antibiotische Therapie

 

2

Ringelröteln

Sofort (nicht mehr ansteckende bei Beginn des Ausschlags)

 

3

Windpocken

Nach Trockenwerden aller Bläschen („Verkrusten“),  dauert ca. 1 Woche

 

4

Gürtelrose

bei textiler Abdeckung (z.B. durch ein T-Shirt): sofort

 

5

Hand-Fuß-Mund-Krankheit

Sofort, wenn das Kind beschwerdefrei ist. D.h. auch mit Flecken ist der Einrichtungsbesuch erlaubt

80% der Kinder mit HFM sind 4 Wochen lang infektiös, zeigen selbst aber keine Symptome. Die Herausnahme eines sichtbar erkrankten Kindes aus einer Einrichtung bringt für die Gesundheit der Gruppe daher nichts und sollte unterbleiben.

6

Mundfäule und Lippenherpes

Nach Abheilung

 

7

Dreitagefieber

nach 1 fieberfreien Tag

 

8

Keuchhusten

5 Tage nach Start mit einer antibiotischen Therapie – oder: 3 Wo nach Beginn des Hustens

 

9

Pfeiffer´sches Drüsenfieber

Wenn gesund

Kinder u Jgdl. sind aber wochenlang per Speichel ansteckend

10

Eiterflechte

Wenn die Flecken trocken sind (dauert unter Therapie 1-3 Tage)

 

11

Anitis / „Popo-Scharlach“

sofort

 

12

Streuwarzen / Schwimmen

Sofort, auch ins Schwimmbad

 

13

Dornwarzen / Schwimmen

sofort, auch ins Schwimmbad

 

16

Gelber Schnupfen,  fieberfrei

sofort

 

17

Bindehautentzündung (nicht durch Adenoviren verursacht)

i.d.R. 2 - 3 Tage, bis die Augen nicht mehr rot sind

 

18

Pseudocroup (Krupp-Syndrom)

sofort

 

19

Nesselsucht

Sofort, wenn sonst gesund

 

20

Durchfall

Nach zwei Tagen ohne Durchfall u./o. Erbrechen

Ein krankes Kind, das in der Einrichtung erbricht, sollte abgeholt werden. Ein Kind, das einmalig einen dünnen Stuhl abgesetzt hat, darf aber zunächst verbleiben.

21

Läuse

mit schriftlicher Bestätigung der Eltern über die durchgeführte Behandlung: am nächsten Tag

Vgl. „Eltern-Attest“

22

Flöhe

sofort

 

23

Oxyuren = Madenwürmer = KiTa-Würmer

Sofort nach Gabe des Wurmmittels (Anthelminthikums)

 

24

Pilzinfektionen der Haut

sofort

Direkter Körperkontakt zu betroffenen Stellen sollte vermieden werden (z.B. Sport)

25

Krätze = Skabies

nach durchgeführter Behandlung am nächsten Tag mit ärztlichem Attest

Die Durchführung der Behandlung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

 

Hinweis:

Empfehlungen zur Wiederzulassung bei Diphtherie, Tuberkulose, Meningitis, Mumps, Masern o Röteln etc. werden jeweils anlassbezogen mitgeteilt.

 

Bei Rückfragen oder in Zweifelsfällen scheuen Sie sich bitte nicht, zum Telefon zu greifen: alle Kinder- und Jugendärzte im Kreis oder das Gesundheitsamt geben gerne Auskunft.




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