Zahlungen für Schulbedarf: Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen Anträge stellen | Kreis Warendorf

Zahlungen für Schulbedarf: Jobcenter entlastet hilfebedürftige Familien zusätzlich!

Das Jobcenter übernimmt ab sofort neben der Schulpauschale den gesetzlich festgelegten Eigenanteil für Schulbücher und Lernmittel in folgender Höhe:

 

Primarstufe (Grundschule) 12,00 EUR,

Sekundarstufe I (weiterführende Schule) 26,00 EUR,

Sekundarstufe II (Oberstufe) 23,67 EUR.

 

Wenn der Betrag in ihrem Fall übernommen warden soll, legen Sie bitte ihrer Leistungsachbearbeiterin/ Ihrem Leistungssachbearbeiter das Schreiben der Schule vor, aus dem die Höhe des Eigenanteils hervorgeht, den Sie für Ihr Kind/ Ihre Kinder in diesem Schuljahr zu zahlen haben.

 

Zu den Hintergründen:

Mit Erlass vom 05.09.2019 hat die Fachaufsichtsbehörde der kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen, die Jobcenter angewiesen, den regelmäßigen Eigenanteil für Lernmittel (§ 96 SchulG) grundsätzlich über den Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu gewähren. Ursächlich sind die Urteile des Bundessozialgerichts vom 08.05.2019 (B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R), mit denen das Gericht entschieden hat, dass die Kosten für Schulbücher von den Jobcentern als Härtefallmehrbedarf zu übernehmen sind, wenn Schülerinnen und Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.

 

Insoweit ist nun auch für das Jobcenter Kreis Warendorf die Möglichkeit eröffnet, diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen und hilfebedürftige Familien weiter zu entlasten.

 

Weitere Informationen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unter www.kreis-warendorf.de




Kontakt und Anfahrt

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Waldenburger Straße 2
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Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
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