Was ist, wenn du betrunken fährst?

o        Da Alkohol die Fahrtüchtigkeit einschränkt, ist im Straßenverkehr das Fahren unter Alkoholeinfluss unter Strafe gestellt und es gelten bestimmte Grenzen:

o        Beim Fahrradfahren kann dir, trotz unfallfreiem Fahren, sogar der Führerschein entzogen werden, falls die Polizei 1,6 Promille in deinem Blut feststellt.

o        Eine relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn bei dir ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen erkennbar sind oder ein Verkehrsunfall passiert ist. Hierbei bist du dann juristisch belangbar.

o        Ab 0,5 Promille (bzw. 0,25 mg/l bei Atem-Alkohol-Proben) begehst du als Fahrer oder Fahrerin eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße und Fahrverbot geahndet wird.

o        Die absolute Grenze der Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille.

o        Wenn du also Alkohol trinkst solltest du auf Nummer sicher gehen und laufen oder ein Taxi nehmen.

o        Achtung: Bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern gilt eh ausschließlich die Null-Promille-Grenze!

 

(zurück)

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich an:

 

Franziska Ruhe

Tel.: 02581 53 - 5255

E-Mail: franziska.ruhe@kreis-warendorf.de

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.