Niklas isst jetzt mittags mit - Das Mittagessen: Teil 4 der Serie zum Bildungspaket im Kreis Warendorf | Kreis Warendorf

Niklas isst jetzt mittags mit

Serie "Mitmachen möglich machen!"

Egal, ob es um die Teilnahme an einer Klassenfahrt, um Schulmaterialien oder das Training im Sportverein geht: Das Bildungspaket der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass kein Kind mehr abseits steht. "Mitmachen möglich machen" - so lautet das Motto. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Leistungsberechtigen Anträge stellen. Leistungsberechtigt sind alle Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeldbezieher und Empfänger des Kinderzuschlags.


Was es wofür gibt - und was Familien tun müssen, um Leistungen für ihre Kinder zu erhalten, beschreiben wir in in der Serie "Mitmachen möglich machen". Im vierten Teil geht es um das Thema Mittagessen.

 

Lesen Sie zum Bildungspaket im Kreis Warendorf auch ein

Interview mit Landrat Dr. Olaf Gericke.

 

 

Das Mittagessen: 4. Folge der Serie zum Bildungspaket im Kreis Warendorf

 

Um 7.45 Uhr geht es los für Niklas, sein Schultag beginnt. Mathe, Deutsch, Kunstunterricht und noch eine Doppelstunde Sport – so sieht der Stundenplan am Montag aus. Kein Wunder also, dass sich Niklas spätestens zur Mittagszeit auf die Mensa freut.

Da gibt es ein warmes Mittagessen, und außerdem kann er mit seinen Freunden zusammen sein. Das war früher anders: Da reichte das Geld nicht immer für das Schulmittagessen. Manchmal konnte Niklas nicht mit in die Kantine. Dabei ist dort zur Mittagszeit viel los. Nur leider kommt ihm die Pause so viel kürzer vor.

 

Tipps für Eltern:

 

  • Die Kita, die Schule oder der Hort Ihres Kindes bietet ein regelmäßiges, warmes Mittagessen an? Dann kann Ihr Kind jetzt mitessen. Dafür erhalten Sie einen Zuschuss.
  • Den Zuschuss zum warmen Mittagessen in der Kantine zahlt das Jobcenter. Der Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
  • Kita-, Hortkinder und Schüler bis 25 Jahre können den Zuschuss bekommen.
  • Wenn Sie Ihr Kind zum Mittagessen anmelden, achten Sie darauf, dass Sie einen Beleg bekommen. Den brauchen Sie für einen Antrag. Stellen können Sie ihn im Jobcenter (Tel. 02581/ 53 59 40) oder im örtlichen Sozialamt.

 

Tipps für Kindertagesstätten, Schulen und Horte

 

  • Bestätigen Sie bedürftigen Kindern die Anmeldung zum Mittagessen schriftlich.
  • Informieren Sie leistungsberechtigte Familien über das neue Angebot!

 

 

Die ersten drei Folgen der Bildungspaket-Serie sind hier nachzulesen:

 

Folge 1 - Klassenausflüge

Folge 2 - Sport, Musik und andere Vereine

Folge 3 - Lernförderung




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