Laura kommt jetzt in Englisch besser mit | Kreis Warendorf

Laura kommt jetzt in Englisch besser mit

Serie "Mitmachen möglich machen!"

Egal, ob es um die Teilnahme an einer Klassenfahrt, um Schulmaterialien oder das Training im Sportverein geht: Das Bildungspaket der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass kein Kind mehr abseits steht. "Mitmachen möglich machen" – so lautet das Motto. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Leistungsberechtigen Anträge stellen. Leistungsberechtigt sind alle Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeldbezieher und Empfänger des Kinderzuschlags.


Was es wofür gibt – und was Familien tun müssen, um Leistungen für ihre Kinder zu erhalten, beschreiben wir in in der Serie "Mitmachen möglich machen". Im dritten Teil geht es um das Thema Lernförderung.

 

Lesen Sie zum Bildungspaket im Kreis Warendorf auch ein Interview mit Landrat Dr. Olaf Gericke.


Lernförderung – 3. Folge der Serie zum Bildungspaket im Kreis Warendorf


Erdkunde ist Lauras Lieblingsfach, außerdem mag sie Bruchrechnen und Diktate. Seit kurzem macht ihr sogar Englisch Spaß. Dabei hatte Laura lange Schwierigkeiten in diesem Fach, im Unterricht kam sie kaum mit und ihre Versetzung war gefährdet. Seitdem sie mittwochs zur Nachhilfe geht, hat sich das jedoch geändert. Dort hat sie einige Tricks gelernt, wie sie sich die Vokabeln leichter merken kann.


Und bei den Hausaufgaben achtet der Nachhilfelehrer darauf, dass sie die Übungen richtig verstanden hat. In der nächsten Klassenarbeit will sie jetzt unbedingt eine bessere Note schaffen, damit sie in jedem Fall versetzt wird. Das Bildungspaket, das für bedürftige Familien die Nachhilfekosten übernimmt, hat Lauras Fortschritte möglich gemacht – und dazu beigetragen, dass ihr nun auch der Englischunterricht gefällt. Fast so gut wie Erdkunde.

Tipps an die Eltern:

  • Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig nach den Ergebnissen von Klassenarbeiten, Tests und anderen Aufgaben. In welchem Schulfach hat es Probleme?
  • Sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern: Haben die Tipps, wie Ihr Kind besser im Unterricht mitkommen kann? Gibt es an der Schule kostenlose Förderangebote?

  • Ist die Versetzung gefährdet und gibt es an Ihrer Schule sonst keine Unterstützung? Dann kann Ihr Kind zur Nachhilfe. Lassen Sie sich von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht.

  • Stellen Sie einen Antrag!  Zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Jobcenters.  Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag wenden sich an das Jobcenter unter 0 25 81/53 59 40. Dort und auch in den örtlichen Sozialämtern sind weitere Informationen und Tipps zum Thema erhältlich.

  • Die Lernförderung gilt für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs. Bitten Sie die Lehrerin oder den Lehrer um eine Einschätzung dazu.

Tipps für Lehrerinnen und Lehrer

  • Wenn die Schule bestätigt, dass ein Kind ohne Förderung das Lernziel nicht schafft, bekommt es die Nachhilfe aus dem Bildungspaket bezahlt.
  • Sprechen Sie die Familien früh auf Schwierigkeiten im Unterricht an.
  • Informieren Sie bedürftige Familien über das neue Angebot! Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre.

 

Die ersten Folgen der Bildungspaket-Serie sind hier nachzulesen:

Folge 1 - Klassenausflüge

Folge 2 - Sport, Musik und andere Vereine

 

In der letzten Folge der Serie, die in der kommenden Woche an dieser Stelle veröffentlicht wird, geht es um das Thema Mittagessen.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.