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Bauantragsauskunft Online

Das Bauamt der Kreisverwaltung Warendorf bietet die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand des Bauantrages online abzufragen. Dadurch wird die Transparenz deutlich verbessert. Der Bauherr kann dann unabhängig von den Öffnungszeiten und der räumlichen Entfernung den Stand des Verfahrens in jedem Stadium mitverfolgen. [ausführlich]

Hilfe für einen befristeten Zeitraum

- Kurzzeitpflege / Teil 4 der Serie "Pflegestützpunkte NRW im Kreis Warendorf" -

 

Nach ihrem Krankenhausaufenthalt ist eine allein stehende Seniorin aus dem Kreis Warendorf noch so geschwächt, dass sie es sich zunächst noch nicht zutraut, sich zu Hause wieder selbst zu versorgen. In solchen oder ähnlichen Situationen, zum Beispiel wenn Umbauarbeiten im Badezimmer erforderlich sind, damit eine Pflege zu Hause möglich ist, kann eine Kurzzeitpflege die Lösung sein.


Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete stationäre Rund-um-die-Uhr-Betreuung pflegebedürftiger Menschen, die ansonsten zu Hause gepflegt werden.


Die Kurzzeitpflege umfasst neben der pflegerischen Betreuung auch das Angebot zur Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten. Bei einer plötzlich eintretenden Pflegebedürftigkeit können pflegende Angehörige das häusliche Umfeld für die Pflege zu Hause vorbereiten und so den Pflegebedürftigen nach dem Aufenthalt in der Einrichtung optimal versorgen. Zur besseren Pflege zu Hause können Hilfsmittel notwendig sein oder das Wohnumfeld muss verändert werden. Mit einer guten Planung kann dies während der Abwesenheit des Pflegebedürftigen organisiert werden. Im Kreis Warendorf wird Kurzzeitpflege überwiegend in Altenpflegeheimen, aber auch in eigenständigen Einrichtungen angeboten.

 

Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für die pflegerischen Leistungen in Höhe von bis zu bis zu 1510 Euro für eine Aufenthaltsdauer von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind von dem Kurzzeitpflegegast selbst zu tragen.

 

Für Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind - oft Menschen mit einer Demenz - besteht die Möglichkeit, für diese Kosten einen Zuschuss von der Pflegekasse zu erhalten. Eventuell kann  das Sozialamt bei Bedürftigkeit die Kosten übernehmen.

 

Auskunft über das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen im Kreis Warendorf geben die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegestützpunkte. Sie haben einen Überblick über die vorhandenen Angebote und können so dabei helfen, eine maßgeschneiderte Unterstützung zu organisieren. Die Gespräche erfolgen dort vertraulich, kostenfrei, trägerunabhängig und wettbewerbsneutral. Die Pflegeberaterinnen und -berater kommen auch ins Haus.

 

Die Pflegestützpunkte  sind zu finden

  • im Haus der AOK NORDWEST, Einsteinstraße 2 - 4, in Beckum, Tel. 0 25 21 / 1 5 97 00,
  • im Haus der Vereinigten IKK, Bahnhofstraße 4 / 6, in Ahlen, Tel: 0 23 82 7 60 08 62
  • im Kreishaus Warendorf, Waldenburger Str. 2, in Warendorf, Tel. 0 25 81/ 53 50 05)

 

Die Pflegeberaterinnen und -berater sind dort von montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. Damit ausreichend Zeit für die Beratung zur Verfügung steht, empfiehlt es sich, einen Termin abzusprechen.

 

 

 

Folge 1 - Die Pflegestützpunkte im Überblick

Folge 2 - Das Beratungsgespräch

Folge 3 - Welcher Pflegedienst ist für uns am besten?

Folge 4 - Kurzzeitpflege - Hilfe für einen befristeten Zeitraum

Folge 5 - Tagespflege

Folge 6 - Hilfen in stationären Einrichtungen

Folge 7 - Hausnotrufdienste

Folge 8 - Mahlzeitendienste

Folge 9 - Pflegekurse - wichtige Grundregeln für Angehörige

Folge 10 - Hilfsmittel