Sie sind hier: Startseite / Bildung / Medienzentrum  / Neue Entgeltordnung für das Medienzentrum Kreis Warendorf
Suchbegriff:  

Stadtplan: Wer - Was - Wo

Sie suchen Informationen zu Museen, Schulen, Kindergärten, Campingplätzen und anderen Themen. [ausführlich]

EA Münsterland: Lotse für Dienstleister

Der Einheitliche Ansprechpartner Münsterland unterstützt Sie bei allen Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen. Für Sie als Dienstleistungserbringer bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren! Sie müssen nur noch mit einer Verwaltungsstelle in Kontakt treten und diese kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden!

Neue Entgeltordnung für das Medienzentrum Kreis Warendorf

Am 16. Mai tritt die neue Entgeltordnung des Medienzentrums Kreis Warendorf in Kraft.

In seiner letzten Sitzung im April beschloss der Kreistag eine neue Entgeltordnung für das Medienzentrum. In Zukunft wird der Verleih von Geräten aller Art nicht mehr kostenfrei sein. So wird z.B. die Ausleihe eines Video-/Datenbeamers 15 Euro betragen. Die Entgelte werden dabei pro Tag fällig (an einem Kalendertag wird das Gerät abgeholt - am folgenden Morgen zurückgegeben), wobei das Wochenende als ein Tag betrachtet wird. Bei Abholung des Gerätes ist der entsprechende Betrag zu entrichten.

Von den Entgelten sind dabei lediglich die sogenannten außerschulischen Bildungsträger betroffen. Die Schulen und Kindergärten des Kreises werden von dieser neuen Regelung ausgenommen.

Eine genaue Übersicht der Entgelte folgt in Kürze.