Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Der Schutz von Gewässern sowie die Notwendigkeit des Ausgleichs nachteiliger Bewirtschaftungen war Anlass zur Entstehung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60EG). Deren Ziele wurden 2009 über das Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht überführt. Die Wasserrahmenrichtlinie hat unter anderem das Bewirtschaftungsziel, Oberflächengewässer so zu entwickeln, dass sie einem guten ökologischen und chemischen Zustand bzw. bei erheblich veränderten Gewässern einem guten ökologischen Potential entsprechen. Der Kreis Warendorf ist als Bewirtschaftungsbehörde für die Zielerreichung von ca. 3.800 km Fließgewässern verantwortlich, wobei  ca. 500 km davon ein Einzugsgebiet größer 10 km² aufweisen und gegenüber der EU berichtspflichtig sind. Die Gewässer sollen mit unterschiedlichen Maßnahmen und unter Berücksichtigung von Umweltqualitätsnormen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ihren natürlichen Charakter zurückerhalten. Ursprünglich sollte dies bis zum Jahr 2015 erfolgen mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils 6 Jahren. Wir befinden uns damit im zweiten Verlängerungszyklus (2022 – 2027).

 

Die Zielerreichung kann nur in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Interessengruppen, wie Kommunen, Landwirtschaft, Straßenbaulastträger, Industrie oder auch den Bürgerinnen und Bürgern gelingen. Speziell für die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands wurden durch den Kreis Warendorf Umsetzungsfahrpläne für alle berichtspflichtigen Gewässer erstellt.

 

Nähere Information zur EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie den Bewirtschaftungsplan 2016-2021 finden Sie hier.

 

Abfallwirtschaftskonzept

Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Warendorf Initiates file downloadkönnen Sie hier herunterladen.

Energiebericht des Kreises

Ein gezieltes Energiemanagement der kreiseigenen Gebäude ist ein wichtiger Baustein bei den Klimaschutzaktivitäten des Kreises Warendorf. So konnte der Kreis den gebäudebedingten Kohlendioxid-Ausstoß in den vergangenen 15 Jahren halbieren. Der Energiebericht nennt weitere Zahlen, Daten und Fakten.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.