EA Münsterland: Lotse für Dienstleister
Der
Einheitliche Ansprechpartner Münsterland unterstützt Sie bei allen Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen. Für Sie als Dienstleistungserbringer bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren! Sie müssen nur noch mit einer Verwaltungsstelle in Kontakt treten und diese kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden!
Bauantragsauskunft Online

Das Bauamt der Kreisverwaltung Warendorf bietet die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand des Bauantrages online abzufragen. Dadurch wird die Transparenz deutlich verbessert. Der Bauherr kann dann unabhängig von den Öffnungszeiten und der räumlichen Entfernung den Stand des Verfahrens in jedem Stadium mitverfolgen.
[ausführlich]
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60EG) hat unter anderem das Ziel, einen guten ökologischen Zustand bzw. Potential für die Oberflächengewässer her zu stellen. Sie hat in Deutschland Eingang ins Wasserhaushaltsgesetz und in Nordrhein-Westfalen ins Landeswassergesetz gefunden.
In der durchgeführten Bestandsaufnahme wurden zunächst die in Oberflächenwasserkörpern eingeteilten Gewässer hinsichtlich ihrer biologischen, chemischen und strukturellen Eigenschaften bewertet. Anschließend wurden vom Land NRW das Maßnahmenprogramm und der Bewirtschaftungsplan erstellt, um durch Bewirtschaftung und Gewässerumbau die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Auf Basis dieser Veröffentlichungen hat der Kreis Warendorf die Aufgabe übernommen, Umsetzungsfahrpläne für die Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer als 10 km2 zu erstellen. Umsetzungsfahrpläne beinhalten Maßnahmen am Gewässer zur Herstellung der Durchgängigkeit und zur Verbesserung der Gewässerstruktur gemäß Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept.
Das zu bearbeitende Planungsgebiet wurde in 3 Kooperationen eingeteilt:
- "Axtbach"
- "Bever/Hessel"
- "Werse" (Kreisgebiet Warendorf)
Für die Gestaltung der Umsetzungsfahrpläne, also die Auswahl und Verortung der Maßnahmen, wurden unter anderem frühere Planungen wie KNEF (Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern) und Landschaftspläne berücksichtigt. In vielen Einzelgesprächen mit Interessenvertretern innerhalb der Kooperationen wurde es sämtlichen Akteuren ermöglicht, Ideen zu präsentieren und Anregungen zu geben. Die Umsetzungsfahrpläne enthalten des Weiteren eine zeitliche Priorisierung für jede Maßnahme. In einem weiteren Schritt wird eine Kostenabschätzung vorgenommen.
Zeitplan:
2004: Abschluss der Bestandsaufnahme
2009: Erstellung des Maßnahmenprogramms und Bewirtschaftungsplans
2012: Erstellung von Umsetzungsfahrplänen bis 2012
2015: Zielerreichung
2021: Fristverlängerung
2027: Fristverlängerung
Ansprechpartner/-innen:
Benjamin Helmer
Telefon: 02581/ 536631
E-mail:
Benjamin.Helmer(at)Kreis-Warendorf.de
Norbert Kirchhoff
Telefon: 02581/ 536630
E-mail:
Norbert.Kirchhoff(at)Kreis-Warendorf.de
Nähere Information zur EU-Wasserrahmenrichtlinie finden Sie
hier und
hier
Den Link zu "Vision-Wasser" finden Sie
hier


