Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen, die nicht selbst oder als Angehörige leistungsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind. Voraussetzung ist, dass diese Personen ihren notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten können.

 

Der Begriff "notwendiger Lebensunterhalt" umfasst den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und anderen persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens.

 

Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich zusammen aus:

  • dem maßgeblichen Regelsatz
  • den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • ggf. Mehrbedarfszuschläge
  • ggf. anfallenden Kranken- und Pflegeversicherungsträgern

 

Daneben gibt es noch einmalige Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten.

Die Grafik zeigt die durchschnittliche Zahl der Hilfeempfänger und den Anteil an der Bevölkerung je Stadt bzw. Gemeinde im Jahr 2010.

Datenquellen: Kreis Warendorf, IT.NRW (Bevölkerungsdaten, Stand 31.12.2009)