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EA Münsterland: Lotse für Dienstleister

Der Einheitliche Ansprechpartner Münsterland unterstützt Sie bei allen Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen. Für Sie als Dienstleistungserbringer bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren! Sie müssen nur noch mit einer Verwaltungsstelle in Kontakt treten und diese kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden!

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Tagesbetreuung von Kindern

Am 01.08.2008 trat das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft und löste das vorher geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) und den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen ab.

 

Im Zentrum des Gesetzes stehen neben dem verstärkten Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder die frühe Bildung und Förderung sowie mehr Flexibilität für Eltern bei der Nutzung der Betreuungsangebote.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes sind:

 

-    Die Stärkung des Bildungs- und Erziehungsauftrages im frühen Kindesalter.

-    Ein umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei
     Jahren.

-    Die Sicherung einer vielfältigen Angebotsstruktur.

-    Die Orientierung der Betreuungszeiten am unterschiedlichen Bedarf der
     Familie.

-    Die Sicherung der pädagogischen Qualität in den Tageseinrichtungen.

-    Die Pauschalierung des Finanzsystems.

-    Die Aufnahme der Sprachförderung als gesetzliche Regelaufgabe.

-    Die gesetzliche Verankerung der Familienzentren.

-    Die Aufwertung der Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den
     Tageseinrichtungen.

 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll künftig deutlich gestärkt und gesichert werden, indem Kindern und Familien ein qualifiziertes und flexibles Angebot zur Verfügung gestellt wird.

 

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Schwerpunkte dienen verschiedene Betreuungsmöglichkeiten, wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und auch Spielgruppen. Über diese Betreuungsmöglichkeiten können Sie sich auf diesen Seiten informieren.

 

Alle landesweit gültigen gesetzlichen Regelungen zur Kindertagesbetreuung  finden Sie auch auf den Seiten des Landesministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration unter www.tageseinrichtungen.nrw.de.