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Gesundheitswegweiser für Kinder und Jugendliche

Der vorliegende „Gesundheitswegweiser für Kinder und Jugendliche im Kreis Warendorf“ ist das 1. Adressverzeichnis, welches entsprechende Adressen in und um den Bereich Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vorhält. [Zum Download]

Bauantragsauskunft Online

Das Bauamt der Kreisverwaltung Warendorf bietet die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand des Bauantrages online abzufragen. Dadurch wird die Transparenz deutlich verbessert. Der Bauherr kann dann unabhängig von den Öffnungszeiten und der räumlichen Entfernung den Stand des Verfahrens in jedem Stadium mitverfolgen. [ausführlich]

Medizinischer Dienst: Infektionsschutz / Amtsärztliche Gutachten

Im Interesse der Wahrung der öffentlichen Gesundheit im Kreis Warendorf gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsamtes die Hygieneüberwachung und der Infektionsschutz.

 

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneüberwachung berät, informiert und überprüft das Gesundheitsamt:

 

- alle medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Rettungsdienste und Krankentransportunternehmen, Blutspendedienste, Zivil- und Katastrophenschutz, ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen)

 

- gewerbliche Betriebe (Fußpflegeeinrichtungen, podologische Praxen, Tätowier- und Piercingstudios, Frisör- und Kosmetikbetriebe, Ohrlochstecher)

 

- Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen, Einrichtungen für alte und behinderte Menschen, Schwimmbäder, Sportstätten). Speziell für die Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder hat das Gesundheitsamt je einen Hygieneleitfaden erarbeitet.

 

Dabei kommt dem Infektionsschutz, dem Schutz des einzelnen Bürgers sowie der gesamten Bevölkerung des Kreises Warendorf vor ansteckenden Erkrankungen eine besondere Bedeutung zu. Für den Fall von ansteckenden Erkrankungen wie z. B. infektiösen Durchfallerkrankungen, Grippe, Tuberkulose oder der Meningokokkenmeningitis, um nur einige zu nennen, muss das Gesundheitsamt schnell handeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den Fall ermitteln, die Betroffenen informieren, fachlich beraten und eventuell vorübergehende Einschränkungen für die Betroffenen veranlassen. Für diese Aufgabe steht den Bürgern des Kreises Warendorf ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes zur Verfügung.

 

Für Aids und andere sexuell übertragbare Erkrankungen bietet das Gesundheitsamt eine kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung sowie die HIV-Antikörpertestung an.

 

Alle Personen, die im Umgang mit Lebensmitteln arbeiten, benötigen vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeiten eine Bescheinigung über die Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Belehrung soll dazu dienen, die Verbreitung von infektiösen Erkrankungen in der Bevölkerung zu vermeiden. In der gebührenpflichtigen Informationsveranstaltung im Gesundheitsamt wird auf individuelle Fragen eingegangen.

 

Kontakt:

Dr. Ulrike Zaps-Van Aken

Tel. 0 25 81/53 53 60

E-Mail: Ulrike.Zaps-VanAken@kreis-warendorf.de

 

 

Das Gesundheitsamt erstellt amtsärztliche Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.