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Die aktuelle Ausgabe des Gesundheitsjournals für den Kreis Warendorf ist Opens external link in new windowonline abrufbar.

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Energiebericht

Der Energiebericht für die Immobilien des Kreises Warendorf für den Zeitraum 1992 - 2011. Dieser liegt im pdf-Format (12 MB) vor. [Zum Download]

Gesundheitsamt Kreis Warendorf

Das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf ist eine Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Der ÖGD schützt und fördert durch seine Arbeit die Gesundheit der Bevölkerung und wirkt bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten mit. Außerdem überwacht der ÖGD die Hygienevorschriften sowie die Herstellung und den Handel mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen.

 

Das Gesundheitsamt arbeitet mit anderen an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Einrichtungen, Gruppen und Personen zusammen und regt Maßnahmen zur besseren gesundheitlichen Versorgung an. Außerdem beraten und informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Bevölkerung in Fragen der Gesundheit.

 

Gesetzliche Grundlage ist in NRW das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, das am 01.Januar 1998 in Kraft getreten ist.

 

Im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Warendorf sind ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Berufsgruppen an vier Standorten tätig. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Warendorf zahlreiche Leistungen zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit an. Des Weiteren beraten und informieren sie über Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und helfen nicht nur bei körperlichen, sondern auch bei seelischen und sozialen Problemen.

 

Im Folgenden werden die einzelnen Sachgebiete des Gesundheitsamtes im Kreis Warendorf kurz vorgestellt. In den Texten sind einige Begriffe markiert, die angeklickt werden können. Dadurch besteht die Möglichkeit, weitere Informationen abzurufen.

 

Leiterin des Gesundheitsamtes

Dr. Elke Rehfeldt

Tel. 0 25 81/53 53 00

E-Mail: Elke.Rehfeldt@kreis-warendorf.de

Sachgebiete des Gesundheitsamtes im Kreis Warendorf

Im Interesse der Wahrung der öffentlichen Gesundheit im Kreis Warendorf gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsamtes die Hygieneüberwachung und der Infektionsschutz. Dabei kommt dem Infektionsschutz, dem Schutz des einzelnen Bürgers sowie der gesamten Bevölkerung des Kreises Warendorf vor ansteckenden Erkrankungen eine besondere Bedeutung zu.  [ausführlich]
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern.  [ausführlich]
Der Bereich des gesundheitlichen Umweltschutzes beschäftigt sich mit Auswirkungen der Umwelt (Wasser, Boden, Luft) und Schadstoffbelastungen in Innenräumen / Wohnungen auf den Menschen. Durch (Telefon-)Beratung und Stellungnahmen erhalten Betroffene, Betreiber und Behörden Antworten und Hilfen. Zum umweltmedizinischen Bereich gehören selbstverständlich auch Überwachungsaufgaben.  [ausführlich]
Eine psychische Erkrankung, seelische Krisensituation oder Suchterkrankung verändert alle Lebensbereiche. Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet in solchen Situationen Beratung und Unterstützung für Betroffene und Angehörige an.  [ausführlich]
Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) gehört ebenfalls zu den Pflichtaufgaben der unteren Gesundheitsbehörde. Durch die GBE wird der Gesundheitszustand der Bevölkerung bzw. einzelner Gruppen, die Gesundheitsgefährdungen sowie die derzeitige Gesundheitsversorgung analysiert und dargestellt. Aufgrund dieser Daten werden Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsangeboten ausgesprochen.  [ausführlich]
Durch das Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG) wurde jeder Kreis verpflichtet, eine Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) einzurichten.  [ausführlich]
Zu den Aufgaben der Verwaltung gehört u. a. die Aufsicht über die nichtakademischen Heilberufe. Neben der Erfassung und Überwachung der Personen, die innerhalb des Kreises Warendorf einen nichtakademischen Heilberuf ausüben, obliegt ihr auch die Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen an den staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens im Kreis.  [ausführlich]