Egal, ob es um die Teilnahme an einer Klassenfahrt, um Schulmaterialien oder das Training im Sportverein geht: Das Bildungspaket der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass kein Kind mehr abseits steht. "Mitmachen möglich machen" - so lautet das Motto. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Leistungsberechtigen Anträge stellen - automatisch passiert nichts. Leistungsberechtigt sind alle Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeldbezieher und Empfänger des Kinderzuschlags. Was es wofür gibt - und was Familien tun müssen, um etwas für ihre Kinder zu bekommen, beschreiben wir in den kommenden Wochen in der Serie "Mitmachen möglich machen!". Im ersten Teil heute geht es um das Thema Klassenfahrten. [
ausführlich]