FAMILIE - unsere Zukunft
Familien mit ihren Kindern sind die Zukunftsträger unserer Gesellschaft und erbringen wichtige Leistungen für unser Gemeinwesen. Der Kreis Warendorf ist stolz darauf, als Familienregion zu gelten. [ausführlich]
Energiebericht
Der Energiebericht für die Immobilien des Kreises Warendorf für den Zeitraum 1992 - 2007. Dieser liegt im pdf-Format (2,5 MB) vor. [Zum Download]
Kompensationsflächen
Inhalt: Unter Kompensationsflächen versteht man Flächen, die zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ökologisch aufgewertet und gestaltet werden.
Die als Grundlage dienende, sogenannte Eingriffsregelung ist sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch im Landschaftsgesetz NRW verankert und gehört zu den Pflichtaufgaben des Kreises.
Im Rahmen von Vorhaben aus den Bereichen:
- Flächennutzungs- und Bebauungspläne,
- Anträgen und Planungen im Bereich Bodenabbau, Flurbereinigung, Straßenbau und Wasserwirtschaft,
- Bauanträgen, Leitungstrassen, Waldumwandlungen, Anlage von Kleingewässern, Freizeitveranstaltungen, Windkraftanlagen etc. und
- Planungen im Bereich der Erholung
werden Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen vom Eingriffsverursacher herzustellen und dauerhaft zu sichern sind. Die Untere Landschaftsbehörde ist für die Beurteilung, Festlegung und Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen zuständig und hat nach § 6 Abs. 8 LG NW ein Kompensationsflächenkataster zu führen.
Die zahlreichen Kompensationsmaßnahmen im Kreisgebiet werden vom Amt für Planung und Naturschutz im Programm Map Agent eingetragen und verwaltet.
Die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und dem Kreis Warendorf wird durch den Einsatz dieser neuer Kommunikationstechnik speziell auch für die Eingabe und Pflege der Daten aus der kommunalen Bauleitplanung stark vereinfacht.
Stand: laufend aktuell
Kontakt Kompensationsflächen
Amt für Planung und Naturschutz
Natur- und Landschaftsschutz
Ingobert Rex
Telefon 02581/53-6130



