FAMILIE - ARBEIT - MITTELSTAND im Münsterland
Das Projekt FAMM verfolgt seit dem 8. Juli 2008 eine gemeinsame münsterlandweite Strategie zur nachhaltigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitsleben im ländlichen Raum.
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Abgrabungsflächen
Inhalt: Unter Abgrabungen versteht man die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen. Im Kreis Warendorf werden solche Abgrabungen in den Bereichen der Städte Beckum und Ennigerloh durch die Zementindustrie zur Gewinnung von Kalkstein und in den Bereichen der Städte Warendorf und Sassenberg und der Gemeinde Wadersloh zur Gewinnung von Sand betrieben.
Kalkstein wird dabei bis in Bodenschichten von 40,00 m unter Geländeoberkante abgebaut. Beim Sand erfolgt sowohl ein Abbau oberhalb des Grundwasserspiegels (Flachentsandung) als auch bis in tiefere Schichten unterhalb des Grundwasserspiegels (Tiefentsandung).
Die Abgrabungen werden nach Abgrabungsgesetz genehmigt oder nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz zugelassen. Im Regelfall ist der Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, für die Erteilung der Genehmigung bzw. die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zuständig.
Im Zulassungsverfahren werden neben den Abgrabungsrechten auch die Pflichten zur Wiederherrichtung des beanspruchten Grundstücks bzw. zum Ausgleich des erfolgten Eingriffs in Natur und Landschaft festgelegt.
Im Geodienst "Kompensations- und Abgrabungsflächen" werden unter dem Modul "Bodenabbau" die ehemaligen und aktuellen Steinbrüche und Entsandungen im Kreisgebiet in Karten dargestellt und von den zuständigen Mitarbeitern im Amt für Umweltschutz fortgeschrieben.
Stand: laufend aktuell
Kontakt Abgrabungen
Amt für Umweltschutz
Bodenschutz, Altlasten, Abgrabungen
Reinhard Winkelkötter
Telefon 02581/53-6650

