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EA Münsterland: Lotse für Dienstleister

Der Einheitliche Ansprechpartner Münsterland unterstützt Sie bei allen Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen. Für Sie als Dienstleistungserbringer bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren! Sie müssen nur noch mit einer Verwaltungsstelle in Kontakt treten und diese kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden!

Energiebericht

Der Energiebericht für die Immobilien des Kreises Warendorf für den Zeitraum 1992 - 2007. Dieser liegt im pdf-Format (2,5 MB) vor. [Zum Download]

Kampfmittelvorkommen

Inhalt:

Die Übersicht über Kampfmittelvorkommen enthält die Daten einer analogen Karte der Bezirksregierung Arnsberg aus dem Jahr 1981 mit Bombenabwurfgebieten und Gebieten ohne verfügbare Luftbilder.

Handlungsempfehlung:

Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des § 1 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) und obliegt somit der örtlichen Ordnungsbehörde bei den Gemeinden. Aufgrund der erforderlichen besonderen Fachkenntnisse im Umgang mit diesen Kampfmitteln wurde zur Unterstützung der Ordnungsbehörden ein Staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) eingerichtet und der Bezirksregierung Arnsberg organisatorisch zugeordnet.

 

Die Anschrift lautet:

Bezirksregierung Arnsberg, -KBD-

In der Krone 31

58099 Hagen

Tel.: 02331/6927-0, Fax.: 02331/6927-3898

 

Hauptaufgabe des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist derzeit neben der vorsorglichen Überprüfung von Baustellen in sogenannten Bombenabwurfgebieten die Beseitigung von Zufallsfunden. Von diesen Einzel- bzw. Zufallsfunden geht eine für den Finder nicht zu unterschätzende Gefährdung aus.

Da mit Kampfmittelfunden überall zu rechnen ist, gilt grundsätzlich:

  1. Kampfmittel nicht berühren!

  2. Kampfmittel der nächsten Polizeidienststelle bzw. der Ordnungsbehörde sofort melden!


In der Kampfmittelverordnung des Landes ist u.a. ausführlich dargelegt, was unter Kampfmitteln zu verstehen und wie man sich bei Kampfmittelfunden zu verhalten hat.
Zusätzlich schreibt Ziffer 16.122 der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW) für Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurf- oder ehemaligen Hauptkampfgebieten des 2. Weltkrieges liegen vor: "Baugrundstücke müssen auch im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein".
(Quelle: www.pro-herten.de)

 

Stand: 1981