Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Im Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfe ist im § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz verankert. Das bedeutet, dass für Kinder und Jugendliche Angebote gemacht werden sollen, die sie befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

 

Das Amt für Jugend und Bildung setzt seine Schwerpunkte dazu in folgenden Bereichen:

 

  • Suchtprävention
  • Medienschutz
  • Demokratieförderung / Extremismus Prävention

Fragen und Antworten zum Thema Alkohol

Fragen und Antworten rund um das Thema Alkohol und auch andere Informationen findest du hier.

 

 

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich an:

 

Franziska Ruhe

Tel.: 02581 53 - 5255

E-Mail: franziska.ruhe@kreis-warendorf.de

 

Miriam Gösling

Tel.: 02581 53 - 5253

E-Mail: miriam.goesling@kreis-warendorf.de

 

Frau Alina Tissen

E-Mail: alina.tissen@kreis-warendorf.de

Telefon: 02581/53-5262




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.