Der Haushalt 2024 ist in Kraft!

Nach ihrer Veröffentlichung am 02.02.2024 ist die Haushaltssatzung 2024 rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

In ihrer Genehmigungsverfügung begrüßt die Bezirksregierung die gemeindefreundliche Entscheidung, das Eigenkapital in 2024 zugunsten der kreisangehörigen Kommunen zu verringern und den Etat fiktiv auszugleichen. Die Eigenkapitalentwicklung soll jedoch weiterhin beobachtet werden, da in der mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2025 und 2026 ein weiterer Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage geplant ist. Die Bezirksregierung befürwortet im Weiteren, dass das Jahr 2027 ausgeglichen geplant wurde, da nach aktuellen Erkenntnissen kaum noch finanzieller Spielraum im Hinblick auf den Bestand der Ausgleichsrücklage bestehe.

Zudem wird von der Bezirksregierung betont, dass sich aus der anhaltenden Krisensituation durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bei der Haushaltsplanung weiterhin finanzwirtschaftliche Belastungen und vor allem zusätzliche Aufgaben und steigende Einzelfallkosten im Sozialbereich sowie im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ergeben. So sei auch die Zahl Geflüchteter und Schutzsuchender nur schwer kalkulierbar.

Die Bezirksregierung lobt ausdrücklich die seit 2017 kontinuierlich fortgesetzte Entschuldung des Kreises Warendorf. Dieser Weg soll nach Einschätzung der Kommunalaufsicht weiterhin konsequent verfolgt werden.

Mit Fragen und Anregungen zum Haushalt können sich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Warendorf gerne an die Kämmerei wenden.

Als PDF herunterladen:Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2024

Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2024

Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Münster

 

Archiv

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2024

Der Haushalt 2024 ist in Kraft!

Nach ihrer Veröffentlichung am 02.02.2024 ist die Haushaltssatzung 2024 rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

In ihrer Genehmigungsverfügung begrüßt die Bezirksregierung die gemeindefreundliche Entscheidung, das Eigenkapital in 2024 zugunsten der kreisangehörigen Kommunen zu verringern und den Etat fiktiv auszugleichen. Die Eigenkapitalentwicklung soll jedoch weiterhin beobachtet werden, da in der mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2025 und 2026 ein weiterer Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage geplant ist. Die Bezirksregierung befürwortet im Weiteren, dass das Jahr 2027 ausgeglichen geplant wurde, da nach aktuellen Erkenntnissen kaum noch finanzieller Spielraum im Hinblick auf den Bestand der Ausgleichsrücklage bestehe.

Zudem wird von der Bezirksregierung betont, dass sich aus der anhaltenden Krisensituation durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bei der Haushaltsplanung weiterhin finanzwirtschaftliche Belastungen und vor allem zusätzliche Aufgaben und steigende Einzelfallkosten im Sozialbereich sowie im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ergeben. So sei auch die Zahl Geflüchteter und Schutzsuchender nur schwer kalkulierbar.

Die Bezirksregierung lobt ausdrücklich die seit 2017 kontinuierlich fortgesetzte Entschuldung des Kreises Warendorf. Dieser Weg soll nach Einschätzung der Kommunalaufsicht weiterhin konsequent verfolgt werden.

Mit Fragen und Anregungen zum Haushalt können sich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Warendorf gerne an die Kämmerei wenden.

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Haushaltssatzung 2024, Haushaltsplan 2024 https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/904/show
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