Ukraine-Hilfe im Kreis Warendorf

Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger:

Hier finden Sie Möglichkeiten zur Erfassung ukrainischer Kriegsflüchtlinge bei der Ausländerbehörde, zur Meldung freier Unterbringungsmöglich- keiten, Ansprechpartner für Unterstützungsmöglichkeiten, z. B. als Sprachmittler oder als ehrenamtlicher Vormund sowie weitere relevante Informationen.

 

Informationen anderer Behörden

Die nachstehenden Links beinhalten weitere Informationen anderer Behörden (wie bspw. des Bundesinnenministeriums). Dort finden Sie bereits Antworten auf die wichtigsten Fragen. Die Informationen stehen teilweise auch in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat gemeinsam mit der Regionaldirektion NRW sowie der Generalkonsulin der Ukraine eine FAQ zu Themen rund um das SGB II für die ukrainischen Kriegsgeflüchteten erstellt. Darin werden viele wesentlichen Fragen im Kontext des Rechtskreiswechsels angesprochen. Die FAQ liegen in Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch vor. Fragen zum SGB II werden dort auch im Chatbot beantwortet.

Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Merkblatt zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 24 Absatz 7 AufenthG auf Deutsch und auf Ukrainisch

Faktenblatt – Bundesinnenministerium

Informationen zur Ukraine-Krise – Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ – Bundesministerium des Innern und für Heimat

Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.

 

 

Informationen zum aufenthaltsrechtlichen Status sowie zur Registrierung

Der Rat der Europäischen Union hat am 4.3.2022 den Beschluss zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes gefasst. Danach haben folgende Personengruppen, die an oder nach dem 24.2.2022 vertrieben wurden, Anspruch auf vorübergehenden Schutz:

 

- ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.2.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
- sonstige Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen Schutz genossen
- sowie Familienangehörige dieser Personengruppen.

 

Dazu kommen nach Artikel 2 Absatz 2 Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

 

Aufgrund des Beschlusses können die vorgenannten Personengruppeneinen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erhalten. Der Rat der Europäischen Union hat seinen Beschluss zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine am 28.09.2023 für ein weiteres Jahr, bis zum 04.03.2025, verlängert. Somit wird den benannten Personengruppen weiterhin Schutz gewährt.

 

Hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) bestimmt, dass alle Aufenthaltstitel, die am 01.02.2024 gültig sind, ohne erneute Vorsprache bei der Ausländerbehörde vor Ort bis zum 04.03.2025 gültig sind.

 

Die Ausländerbehörde wird alle Inhaber eines solchen Aufenthaltstitels mit einem Informationsschreiben kontaktieren.

 

Damit aktuell fliehende Manschen aus der Ukraine durch die Ausländerbehörde registriert und erfasst werden können und ein Aufenthaltstitel ausgestellt werden kann, ist es erforderlich, dass alle Personen, die nicht zuvor schon in einer Aufnahmeeinrichtung registriert wurden, dieses Formular ausfüllen. Bitte denken Sie daran, am Ende des Vorgangs das generierte PDF abzuspeichern.

 

Bitte sehen Sie von einem persönlichen Besuch der Ausländerbehörde ab. Sobald der Aufenthaltstitel erteilt werden kann, erhalten Sie einen Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten.

 

 

Informationen zu Kindern und Jugendlichen die sich ohne Eltern oder Personensorgeberechtigten in Deutschland aufhalten

Kinder und Jugendliche die sich ohne Eltern oder Personensorgeberechtigten in Deutschland aufhalten, gelten als unbegleitet und somit ohne rechtliche Vertretung.

Es besteht die Möglichkeit durch die Personensorgeberechtigen Dritte oder Familienangehörige zu bevollmächtigen. Dazu hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) unter diesem Link Informationen und Mustererklärungen auf ukrainischer, englischer sowie deutscher Sprache bereitgestellt.

 

 

Fahrerlaubnis

Ein Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie hier auf Deutsch und hier auf Russisch.

 

Ab dem 16.07.2022 gilt folgende Regelung: ukrainische Fahrerlaubnisse sind ab Begründung des Wohnsitzes (Anmeldung bei der Gemeinde bzw. Stadt) auf Grund einer Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Münster für ein Jahr gültig. Diese Regelung gilt längstens bis zum 23.02.2023. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier oder im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster.

 

 

Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten

1. Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Warendorf stellt sich bereits darauf ein, ankommende Kriegsflüchtlinge zu unterstützen und sucht daher für seinen Pool an Übersetzern ehrenamtliche Sprachmittler für Ukrainisch. Für Meldungen nutzen Sie bitte das Online-Formular. Zudem nimmt das KI unter Tel.: 02581/53 4507 Meldungen entgegen.

 

Melden können sich Sprachkundige auch per E-Mail an luetfiye.karatas@kreis-warendorf.de. Informationen zu den Aufgaben von Sprachmittlern gibt es im Internet unter diesem Link.

 

2. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sucht dringend Personen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessieren. Bei der möglichen Zielgruppe mit Blick auf die Einrichtungen einer Vormundschaft handelt es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine.

  

Ein minderjähriger erhält dann einen Vormund, wenn  dessen Eltern die Personensorge nicht selber ausführen können. Das kann vielfältige Ursachen und Gründe  haben. Im Falle der minderjährigen Flüchtlinge ist dieses schlicht auf Grund der tatsächlichen Abwesenheit der Eltern der Fall (Verbleib im Herkunftsland, Kontaktabbruch etc.) Die minderjährigen Flüchtlinge können sich aber tatsächlich und rechtlich nicht selber vertreten. Hierzu bedarf es dann der Bestellung eines Vormundes durch das Familiengericht, der diesen Teil (Personensorge) der elterlichen Verantwortung ersetzt.

  

Aufgabe des Vormundes ist es, Kontakt zum jungen Menschen zu halten, dessen Bedürfnisse und Vorstellungen zu kennen sowie entsprechende Leistungen zu beantragen und deren Umsetzung zu überwachen. Bei der Umsetzung dieser Aufgaben hat der Vormund Anspruch auf  Unterstützung des Jugendamtes und anderer Sozialleistungsbehörden. Den Ehrenamtlern können Sprachmittler zur Seite gestellt werden. Gegenüber dem Familiengericht ist der Vormund berichtspflichtig.  Der Vormund ist weisungsunabhängig tätig und dabei ausschließlich dem Wohl und den Interessen des unter Vormundschaft stehenden jungen Menschen verpflichtet. Aus Sicht des jungen Menschen stellt der Vormund eine wichtige Vertrauens- und Bezugsperson dar.

  

Gerade die unbegleiteten minderjährigen  Flüchtlinge benötigen diese Form der Unterstützung und Sicherheit. In ihrem Fall kümmert sich der Vormund um die geeignete Unterbringungs- und Betreuungsform und hilft bei der Integration. Wie schon gesagt: das leistet der Vormund nicht alles selber, sondern veranlasst die Einleitung und den Fortbestand der Hilfen durch Dritte (z.B. das Jugendamt).

  

Die Tätigkeit als Vormund ist ehrenamtlich. Das Familiengericht zahlt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 € jährlich. Auf die Aufgabe als Vormund bereitet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vor und begleitet die Ehrenamtler bei der Ausübung des Amtes.

  

Interessierte werden gebeten, sich mit dem Amt für Kinder Jugendliche und Familie, Frau Terwort, unter anja.terwort@kreis-warendorf.de in Verbindung  zu setzen.

 

3. Die Situation im polnisch-ukrainischen Grenzgebiet ist unübersichtlich. Daher bitten wir darum, von eigenen Fahrten mit dem Ziel, selbstständig Flüchtlinge aufzunehmen, Abstand zu nehmen. Momentan werden ankommende Flüchtlinge an der Grenze registriert. Dann wird die weitere Unterbringung organisiert. Hilfsorganisationen unterstützen vor Ort. Von deutscher Seite wird eine staatliche Koordinierung erfolgen.

 

4. Bürgerinnen und Bürger, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen wollen, werden darum gebeten, ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung freie Unterbringungsmöglichkeiten zu melden. Auch anderweitiges ehrenamliches Engagement kann dort gemeldet werden. Wir bitten Sie, dafür das mit den Städten und Gemeinden abgestimmte  Online-Formular  zu verwenden. Ihre Daten werden automatisch an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung weitergeleitet. Diese wird sich im Bedarfsfall mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Kontaktmöglichkeiten bei den Städten und Gemeinden im Kreis Warendorf sowie deren Sonderseiten finden Sie hier.

 

Hinweise zum Mietrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht bei der privaten Aufnahme von Geflüchteten finden Sie hier.

 

5. Bitte wenden Sie sich an die Hilfsorganisationen, ob und in welcher Form Spenden benötigt werden. 

 

6. Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die bekannten Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun, etwa über die Aktion Deutschland hilft.

 

 

Ärztliche Versorgung

Der Zusammenschluss der ambulanten Ärzte in der Region (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe) hat ein Verzeichnis von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeuten zusammengestellt. Welche Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, finden Sie hier. In der linken Spalte finden Sie auch eine Angabe, ob in der Praxis ukrainische bzw. russische Sprachkenntnisse vorhanden sind. Nutzen Sie zudem die Suchfunktion, hier könnten Sie beispielsweise nach einer konkreten Postleitzahl oder einem konkreten Ort suchen. Wichtig: Informieren Sie sich bitte vor dem Besuch der Praxis über entsprechende Behandlungszeiten, nutzen Sie dafür die hinterlegten Kontaktmöglichkeiten. Die Seite wird laufend aktualisiert.

 

 

Pflegekräfte für pflegebedürftige Ukrainer gesucht

Neben Frauen und Kindern fliehen auch ältere Menschen vor dem Krieg in der Ukraine. Ein Teil dieser älteren Menschen ist pflegebedürftig. Der Kreis Warendorf sucht daher zur Betreuung pflegebedürftiger Flüchtlinge ab sofort Pflegekräfte. Dafür kommen Menschen, die über eine pflegerische Ausbildung verfügen oder Erfahrung im Bereich der Pflege erworben haben, gleichermaßen in Fragen. Es werden aber auch Unterstützer gesucht, die für nicht-pflegerische Tätigkeiten wie Beschäftigung, Essen reichen oder beispielsweise Spaziergänge mit den älteren Menschen zur Verfügung stehen. Hilfreich für die Tätigkeit sind ukrainische oder russische Sprachkenntnisse.

 

Der Aufruf richtet sich explizit an Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Kreis Warendorf angekommen sind. Es sind aber auch alle anderen Frauen und Männer im Kreis Warendorf herzlich eingeladen, mitzuhelfen. Wer helfen möchte, kann sich über ein Online-Formular bei der Kreisverwaltung melden. Das Sozialamt des Kreises Warendorf wird sich dann im Bedarfsfall mit den Personen in Verbindung setzen und ihnen ein Arbeitsangebot vermitteln.

 

 

Informationen zur Impfung

Die Handreichung "Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern?" sowie weitere Informationen zum Thema Flucht und Impfen (u.a. Aufklärungsmaterialien auf Ukrainisch) finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI).

 

Das RKI hat Merkblätter zur Aufklärung vor Impfung auf Ukrainisch zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Informationsmaterialien zum Impfen

Impfkalender

Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung

Aufklärungsinformationen zur MMR-Impfung

 

Nach RKI-Richtlinien:

  • Personen, die im Ausland mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden (z.B. CoronaVac oder SputnikV), benötigen nach aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Die erneute Impfserie soll in einem Mindestabstand von 28 Tagen zur letzten Impfdosis begonnen werden.
  • Bei unbekanntem Impfstatus, das heißt bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation von Impfungen, ist im Interesse der zu schützenden Person von fehlenden Impfungen auszugehen. Anamnes­tische Angaben zu bisherigen Impfungen oder durchgemachten Krankheiten (z. B. Masern, Mumps, Röteln) dürfen mit Ausnahme von Varizellen bei der Planung von Nachholimpfungen nicht berücksichtigt werden.

Von zusätzlich verabreichten Impfstoffdosen geht in der Regel kein erhöhtes Risiko aus: ein „Überimpfen“ ist in der Regel nicht gefährlich.

 

Auf die Durchführung der von der STIKO empfohlenen Impfungen besteht ein Anspruch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

 

 

Informationen für Personen aus der Ukraine, die Hunde, Katzen oder Frettchen mitgebracht haben

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sie sind dem Krieg in der Ukraine entkommen. Darüber sind wir sehr froh und hoffen, dass Sie sich im Kreis Warendorf sicher und gut aufgehoben fühlen. Es ist Ihnen auch gelungen, Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen mit in Sicherheit zu bringen. Gerne können Sie Ihr Haustier auch in Deutschland halten. Dafür sind ein paar Dinge zu beachten.

 

In der Ukraine gibt es über das ganze Land verteilt immer wieder Fälle von Tollwut. Deutschland hingegen gilt als tollwutfrei. Tollwut ist eine schwere Erkrankung, die bei Menschen und Tieren tödlich verläuft, wenn sie erst einmal ausgebrochen ist. Eine Therapie oder Heilung ist nicht möglich. Damit Deutschland tollwutfrei bleibt, möchten wir sicherstellen, dass Ihr Hund oder Ihre Katze nicht unerkannt Tollwuterreger nach Deutschland einschleppt, daran erkrankt und diese hier verbreitet. Deshalb müssen Sie als Tierhalter folgende Regeln einhalten:

 

1. Ihr Tier muss zunächst zwingend in Ihrer derzeitigen Unterkunft bleiben und darf keinen Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Ein Hund darf kurzfristig an der Leine ausgeführt werden. Wichtig ist, dass er dabei keinen Kontakt zu anderen Hunden und Menschen haben darf.

 

2. Setzen Sie sich bitte sofort mit dem Veterinäramt des Kreises Warendorf in Verbindung, telefonisch über die Telefonnummern 02581/53 3911 (Frau Dr. Siegmund), 02581/53 3913 (Frau Rieck) oder 02581/53 3914 (Frau Dr. Otto). Alternativ können Sie uns auch eine Mail schicken: Amt39@Kreis-Warendorf.de .

 

3. Wenn Sie für Ihr Tier einen Impfpass haben, legen Sie uns diesen bitte vor, damit wir feststellen können, ob Ihr Tier eine Tollwutimpfung benötigt oder nicht.

 

4. Ihr Tier muss in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dort bekommt es einen Transponder (Mikrochip), damit es eindeutig identifizierbar ist. Wenn nötig, wird es auch gegen Tollwut geimpft. Für das gekennzeichnete und geimpfte Tier wird dann ein so genannter Heimtierausweis ausgestellt.

 

5. 30 Tage nach der Tollwutimpfung muss Ihr Tier erneut in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dann wird eine Blutprobe entnommen, die auf Antikörper gegen Tollwut untersucht werden muss.

 

6. Nach dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses auf Tollwutantikörper können Sie einen Termin für die Abschlussuntersuchung mit uns vereinbaren.

 

7. Sobald das Untersuchungsergebnis vorliegt und nachgewiesen ist, dass Ihr Tier Tollwutantikörper hat, darf es mit anderen Tieren und Menschen in Kontakt kommen.

 

Zur Erleichterung des Verfahrens dient dieses Dokument.

 

 

Externe Informationen zum Thema "Angeln in Deutschland"

 

 


Informations-Hotline

 

Die Kreisverwaltung hat eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese ist zu erreichen unter:

Tel.: 02581 53 - 3535 (erreichbar montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr)

E-Mail: ukraine-hilfe@kreis-warendorf.de

 

Die Hotline kann Ihnen erste Fragen beantworten oder Ihnen Ansprechpartner nennen. Die Hotline kann keine individuellen ausländer- oder leistungsrechtlichen Fragestellungen beantworten. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die Ausländerbehörde bzw. das Jobcenter. Für Fragen zu weiteren Sozialleistungen, ehrenamtlichem Engagement und Wohnraumangeboten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner der jeweiligen Städte und Gemeinden.

 

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens können nicht immer alle Anrufe direkt entgegengenommen werden. Bitte versuchen Sie es in einem solchen Fall zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal oder senden Sie eine E-Mail.

 

Weitere Informationen bezüglich der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten Sie auch über die Krisenhotline des Auswärtigen Amtes unter: 030 5000 3000

 

 

Stand: 26.06.2023, 13 Uhr




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.